Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der JupiterWeinkeller GmbH

 

I. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gilt:

1.1 Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 2 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

1.2 Informationspflichten nach §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 

Die ab 01.01.2020 für die JupiterWeinkeller GmbH, Kelterstraße 2, 74336 Brackenheim-Hausen zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-7957940, Fax:07851-7957941, Webseite: www.universalschlichtungsstelle.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de.

Die JupiterWeinkeller GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V. teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

2. Unser Angebot ist freibleibend. Soweit wir einen Auftrag nicht durch Lieferung angenommen haben, behalten wir uns vor, einen uns erteilten Auftrag schriftlich oder per E-mail zu bestätigen. Für den Fall, dass wir einen Auftrag bestätigt haben, ist allein unsere Auftragsbestätigung für den Vertragsinhalt maßgebend.

3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen:

4.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

 

JupiterWeinkeller GmbH

Kelterstraße 2

74336 Brackenheim-Hausen

 

Tel. +49-7135-97421-0

Fax: +49-7135-97421-90

E-Mail: info@jupiterweinkeller.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, die JupiterWeinkeller GmbH, Kelterstraße 2, 74336 Brackenheim-Hausen, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

II. Ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern gilt:

1. Geltungsbereich

1. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen in Ziff. II. gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot, Auftragsbestätigung, Preisbasis

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Soweit wir Ihren Auftrag nicht durch Lieferung angenommen haben, behalten wir uns vor, uns erteilte Aufträge schriftlich oder per mail zu bestätigen. Für den Fall, dass wir einen Auftrag bestätigt haben, ist allein unsere Auftragsbestätigung für den Vertragsinhalt maßgebend.

Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder per mail versandten Bestätigung.

2.3 Preisbasis

Soweit nicht anders bestätigt, werden unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zuzügl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Falls zwischen Vertragsabschluss und Anlieferung mehr als 4 Monate liegen, können wir die bei Auslieferung gültigen Nettolistenpreise zuzügl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde legen. In unseren Preislisten aufgeführte Preise gelten als ortsüblich und angemessen.

3. Lieferumfang Teillieferungen, Ersetzungsbefugnis Jahrgangsänderung

3.1 Für den Umfang unserer Leistungen ist entweder unser unverändertes Angebot oder unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.

3.2 Sollte der Wein eines bestimmten Jahres nicht mehr vorrätig sein, ersetzen wir ihn durch den nachfolgenden Jahrgang. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies bei der Bestellung zu vermerken.

4. Zahlungsziel, Skonto

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Lieferung ohne Abzug sofort zahlbar.

4.2 Verzögert sich die Auslieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, erfolgt die Rechnungsstellung mit Anzeige unserer Lieferbereitschaft, frühestens jedoch zum ursprünglichen vereinbarten Liefertermin.

4.3 Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontierten Rechnungsbetrages noch fällige Rechnungen offen sind. Wenn Sie mit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Rückstand kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

5. Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot, Scheckzahlung, Zahlungseinzug

5.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Sie können diese Rechte aber auch dann nur geltend machen, soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.2 Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

5.3 Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt dies nur erfüllungshalber.

5.4 Für SEPA-Lastschriftmandat / SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gilt: Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs und zur Beschleunigung der Auftragsabwicklung kann die grundsätzlich 14tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden.

6. Abtretungsverbot

Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

7. Versandkosten

Auf Wunsch versenden wir die Waren versichert auf Ihre Gefahr und Kosten.

8. Tilgungsbestimmung

Soweit Sie keine Tilgungsbestimmung treffen, sind wir berechtigt diese vorzunehmen, § 366 BGB wird abbedungen.

9. Gefahrübergang

Soweit die Gefahr nicht bereits zuvor auf Sie übergegangen ist, geht die Gefahr spätestens wie folgt auf Sie über:

9.1 Gefahrübergang bei Abholung, Verladung, Übergabe

Die Gefahr geht wie folgt auf Sie über: Entweder mit Abholung, Verladung oder mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, unabhängig davon ob wir versenden, Sie abholen, ob wir oder Sie Dritte beauftragen und unabhängig davon ob frachtfrei, unfrei oder gegen Kostenpauschale versandt wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

9.2 Gefahrübergang bei Annahmeverzug

Bei von Ihnen zu vertretenden Verzögerungen der vorgenannten Tatbestände oder soweit Sie aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf Sie über.

10. Sicherheiten

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden Sicherheiten:

10.1 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch für bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsrückstand sind.

10.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Soweit wir unsere Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die entsprechende Saldoforderung.

10.3 Ermächtigung Forderungseinzug, Widerruf Einzugsermächtigung, keine anderweitige Abtretung, Benachrichtigung bei Drittzugriffen

10.3.1 Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind, oder uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.

10.3.2 Sie sind zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Sie sind berechtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10.4 Nachweis Abnehmer

Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, uns Ihre gemäß Punkt 10.2 erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.

10.5 Keine Einziehungsermächtigung bei Insolvenz

Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt wird.

10.6 Sicherheitenfreigabe

Sie haben das Recht, die teilweise oder vollständige Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn deren realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

10.7 Abholermächtigung

10.7.1 Zur Sicherung unserer Eigentumsrechte, insbesondere bei Zahlungsrückstand, räumen Sie uns oder von uns beauftragten Dritten das Recht ein, jederzeit Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume zum Zwecke des Abholens der an Sie verkauften Produkte zu betreten und in unserem Eigentum stehende Produkte mitzunehmen. Dasselbe gilt, wenn unsere Produkte bei Kunden von Ihnen abzuholen sind.

10.7.2 Zur Vermeidung von unnötigen Kosten sind Sie hiermit einverstanden und willigen in dieses Vorgehen ausdrücklich ein.

10.7.3 Sie sind verpflichtet, uns alle zusätzlichen Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung unserer Herausgabeansprüche oder der Abholung unseres Materials entstehen, zu erstatten.

11. Gewährleistung

Ihre Mängelrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Punkt 11.4.2, wie folgt:

11.1 Rügepflicht bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln

Sie haben die Ware und ihre Verpackungunverzüglich bei der Anlieferung bzw. Abholung zu untersuchen. Offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

11.2 Rügepflicht bei nicht offensichtlichen Mängeln

Nicht offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt worden sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

11.3 Beweislast bei Mängelrügen, Aufwendungsersatz

Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht erstatten Sie unsere entstandenen Aufwendungen.

11.4 Nacherfüllung, nicht rechtzeitige Nacherfüllung

Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

11.4.1 Bei berechtigten Rügen haben Sie nach Ihrer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware oder auf Gutschrift des Kaufpreises. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und Verweigerung von Abnahme oder Entgegennahme aus.

11.4.2 Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware nicht binnen vier Wochen erfüllen können. Darüberhinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.

11.5 Rechtsfolgen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung

Ihnen stehen nur dann weitere Ansprüche zu, wenn Sie uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweisen können. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

11.6 Verjährung

Sachmängelansprüche die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen, verjähren, soweit uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach einem Jahr ab Abholung, Auslieferung, Übergabe oder Mitteilung der Versandbereitschaft.

11.7 Haftungs- und Verjährungseinschränkung

Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gelten die vorgenannten Haftungs- und Verjährungseinschränkungen nicht. Gesetzliche Haftungseinschränkungen bleiben hiervon unberührt.

11.8 Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB

Rückgriffsansprüche von Ihnen als Besteller gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.

Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Wenn Sie als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten, läuft die Verjährungsfrist spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem Sie die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt haben.

Wenn Sie nicht als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten gilt für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eine Mangels der Sache unterliegen, eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

11.9 Angaben in Verkaufsunterlagen, Internetauftritt

Produktangaben in unseren Verkaufsunterlagen und in unserem Internetauftritt enthalten keine Eigenschaftszusicherungen. Maßgeblich ist alleine unsere Auftragsbestätigung.

11.10 Auskristallisierung von Weinstein ist eine natürliche Erscheinung und kein Grund zur Beanstandung.

11.11 Wein ist ein Naturprodukt. Angaben zu Restsüße, Säure und Alkoholgehalt können in geringem Rahmen schwanken. Dies ist eine natürliche Erscheinung und kein Grund zur Beanstandung.

11.12. Unsere Empfehlungen für zu einem Anlass passende Weine beruhen auf unserer persönlichen Einschätzung und stellen keine verbindliche Vorgabe vor. Eine abweichende Einschätzung von Ihnen oder Dritten ist kein Grund zur Beanstandung.

12. Rücklieferungen

Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich.

13. Verbindliche Lieferfristen, Liefertermine

Unsere Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ihren Fixfristen oder –terminen wird widersprochen.

13.1 Angabe Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang

Für Lieferfristen, Liefertermine und Lieferumfang ist allein unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Von uns genannte Lieferfristen oder Liefertermine sind ansonsten unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versand- oder Abholtag der Ware ab unserem Weingut in Brackenheim-Hausen an.

13.2 Einhaltung Lieferfristen, Liefertermine

Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist oder ein schriftlich bestätigter Liefertermin gelten als eingehalten, wenn

- wir Ihnen zum Liefertermin oder bis zum Ablauf der Lieferfrist die Bereit- oder Fertigstellung oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben,

- die Ware unser Weingut verlassen hat bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Anlieferung gerechnet werden kann.

13.3 Voraussetzung für Frist- und Termineinhaltung

Die Einhaltung von jeglicher Frist oder jeglichem Termin steht unter den kumulativen Bedingungen, dass Sie sämtliche von Ihnen zu stellenden Unterlagen, etwa erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorlegen und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht und vollständig leisten und nicht mit Zahlungen in Rückstand sind. Ist dies nicht der Fall verlängern sich die Fristen oder Termine entsprechend der von Ihnen zu vertretenden Verzögerung.

13.4 Fristverlängerung bei höherer Gewalt

Können wir Fristen oder Termine aufgrund höherer Gewalt, z. B. Witterungsbedingungen, Streik oder Aussperrung nicht einhalten, verlängern sich die Vertragsfristen oder –termine angemessen.

13.5 Lieferverzug

Wir sind dann in Lieferverzug, wenn Sie uns frühestens nach Ablauf von 2 Wochen nach dem unverbindlichen Lieferdatum oder dem unverbindlichen Liefertermin eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese ergebnislos abgelaufen ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen.

14. Rückrittsrecht bei Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungseinstellung, negativer Auskunft, pauschaler Schadenersatzanspruch

14.1 Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen, negative Auskünfte, über Sie bekannt werden.

14.2 Erklären wir aus diesen Gründen den Rücktritt, steht uns ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 20% des Nettoauftragswertes zu. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weitere Rechte können Sie nicht geltend machen.

15. Gestaltungsmöglichkeit bei nicht zu vertretenden technischen oder Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten

Bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden technischen oder Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.

16. Technische Änderungen

Dem technischen Fortschritt der Kellerwirtschaft dienende Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Brackenheim-Hausen.

18. Ausschließlicher Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Heilbronn für den Fall, dass die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

19. Kein UN-Kaufrecht

Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

20. Datenschutz, Datensicherheit

20.1 Wir erfassen Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Ihre persönlichen Daten werden nur innerhalb der JupiterWeinkeller GmbH oder Rolf Willy GmbH unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften genutzt.

Soweit Sie auf unseren Internetseiten persönliche Daten, wie Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Kommunikationsinformationen wie Telefon- oder Faxnummern oder Mail-Adressen eingeben, erfolgt dies jeweils ausschließlich auf freiwilliger Basis. Soweit möglich, können Sie die auf unseren Internetseiten angebotenen Inhalte und Dienste ohne Angabe personenbezogener Daten nutzen.

20.2 Sie sind damit einverstanden und ermächtigen uns, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften innerhalb der JupiterWeinkeller GmbH und der Rolf Willy GmbH verarbeiten, speichern und auswerten.

Ihre personenbezogenen Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht oder an Dritte verkauft.

20.3 Widerruf der Einwilligung

Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken der JupiterWeinkeller GmbH oder der Rolf Willy GmbH jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung an:

 

JupiterWeinkeller GmbH

Kelterstraße 2

74336 Brackenheim-Hausen

 

Tel: +49-7135-97421-0

Fax: +49-7135-97421-90

 

oder per E-Mail an:

 

info@jupiterweinkeller.de

 

mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Nutzung Ihrer Daten für Marketingzwecke der JupiterWeinkeller GmbH oder der Rolf Willy GmbH erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

20.4 Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bezüglich Ihrer Person bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

20.5 Unsere Datenschutzerklärung und weitergehende Datenschutzhinweise können Sie auf unserer Homepage unter http://www.jupiterweinkeller.de/datenschutz.html aufrufen. Diese gelten ergänzend.

 

 

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